Formular für AHV-Nummern

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Dass wir als Verein noch immer bestehen können, verdanken wir nicht zuletzt den Subventionszahlungen des J+S.

Für uns als Verein ist es von zentraler Bedeutung, dass wir vollständige Anwesenheitslisten haben und diese aktiv pflegen können. Um alle Teilnehmer in den Trainings zu erfassen, benötigen wir deshalb neu die AHV-Nummern.

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Welche Daten werden erfasst und bearbeitet?

Das BASPO erhebt nur diejenigen Personendaten, die für die Erfüllung der Aufgaben gemäss Sportförderungsgesetzgebung notwendig und zweckmässig sind (Art. 1 Abs. 1 SpoFöG i.V.m. Art. 8 f. IBSG). Für Kinder und Jugendliche werden insbesondere folgenden Personendaten erfasst/bearbeitet: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, PLZ, Wohnort, Land, Nationalität und Sprache, AHV-Nummer.

Warum muss bei der Erfassung von Personen in der nationalen Datenbank für Sport (NDS/SPORTdb) die AHV-Nummer angegeben werden?

Mit der Einführung der neuen Datenbank für Sport (NDS) wird die AHV-Nummer (PEID für FL) als eindeutige Identifikation und Basis für Subventionszahlungen für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein und/oder Nationalität CH oder FL zur Pflichtangabe.

Quelle: https://www.jugendundsport.ch/de/ueber-j-s/die-haeufigsten-fragen-zu-j-s.html > Datenschutz

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